Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

41/2024e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 02.05.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der JG Ziegra 2023 /2024

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2023/ 2024 der Jagdgenossenschaft Ziegra vom 22.03.2024 werden bekanntgegeben:

 

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung für das Jagdjahr 2023/ 2024.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
Die Jahreshauptversammlung beschloss den Reinertrag des Jagdjahres 2023/2024 einzubehalten.

Beschluss zur Wildschadenpauschale
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Wildschadenspauschale für das Jagdjahr 2024/2025 auszusetzen.

Beschluss zur Finanzpolitik
Die Jahreshauptversammlung erteilte dem Vorstand den Auftrag, 5000,-€ aus der Jagdkasse gewinnbringend anzulegen. 

 

Döbeln, den 27.03.2024

Kai Schumann
Jagdvorsteher der JG Ziegra

 

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2023/2024 der Jagdgenossenschaft Ziegra

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